Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ist eine Stiftung privaten Rechts, die im Jahr 1810 gegründet wurde und bis heute in dieser Rechtsform selbstlos tätig ist. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Gesundheits- und Altenpflege. Mit der Stiftung verfolgen wir ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben hat die Stiftung eine gemeinnützige Gesellschaft mit begrenzter Haftung gegründet, die das Krankenhaus unter dem gleichen Namen (Hospital zum Heiligen Geist) betreibt. Diese gemeinnützige Gesellschaft unterhält darüber hinaus eigene Tochtergesellschaften zur Erfüllung ihrer durch die Satzung festgeschriebenen Zwecke.
Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Stiftung ihre Zwecke im Geiste des karitativen Auftrages vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes. Organe der Stiftung sind das Kuratorium und die Stiftungsgeschäftsführung.
Das Kuratorium fungiert als Aufsichtsgremium. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Wahrnehmung der Richtlinienkompetenz gegenüber der Geschäftsführung in allen Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für Bestand und Zukunft der Stiftung und ihrer Gesellschaften sind.