Weiterbildungsermächtigung

Weiterbildungsermächtigung

Die Gesundheitsbranche unterliegt einem ständigen Wandel. Zeiten von rasch fortschreitenden medizinischen und pflegerischen Entwicklungen erfordern Qualifizierung und Veränderung. Durch das große Angebotsspektrum unserer innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungen unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln, auszubauen und zu vertiefen.

Folgende Abteilungen im Hospital Fritzlar sind in Besitz einer Weiterbildungsermächtigung.

Klinik für Anästhesie-, Intensiv- und Notfallmedizin

Die Ermächtigung zur Weiterbildung zum/ zur Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie liegt vor. Die Weiterbildung beinhaltet u.a. die präoperative Evaluation, die Durchführung der Narkoseformen sowie die postoperative Überwachung, die Intensiv- und Notfalltherapie sowie die Schmerztherapie. Die Facharztausbildung orientiert sich an den geltenden Richtlinien der Weiterbildung für den/ die Facharzt/ Fachärztin "Anästhesiologie" der hessischen Landesärztekammer.

Die Ermächtigung zur Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie liegt über den Zeitraum von 36 Monaten vor. Des Weiteren liegt die Ermächtigung zur Weiterbildung für die die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin über den Zeitraum von 6 Monaten vor.