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24 Monate Weiterbildungsermächtigung in der Zusatz-Weiterbildung "Spezielle Unfallchirurgie" für Fachärzte/-innen

Die Weiterbildungsermächtigung für die „Spezielle Unfallchirurgie“ an der Klinik für Chirurgie des Hospitals zum Heiligen Geist wurde auf 24 Monate erweitert. Ab sofort können Fachärzte/-innen 24 Monate lang ihre Zusatz-Weiterbildung "Spezielle Unfallchirurgie" im Hospital zum Heiligen Geist absolvieren. Dr. med. Hubert Bölkow steht im Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Hessen und besitzt somit die 24-monatige Weiterbildungsermächtigung für die Zusatz-Weiterbildung. Die insgesamt 36-monatige Zusatz-Weiterbildung orientiert sich an den geltenden Weiterbildungsrichtlinien der Hessischen Landesärztekammer.

Hier können Sie sich über die Weiterbildungsermächtigungen des Hospitals informieren