Meldung

Lockerung des Besuchsverbotes ab dem 15. Juli 2020

hier Das Hospital freut sich mitteilen zu dürfen, dass ab dem 15. Juli 2020 laut eines Erlasses der Hessischen Landesregierung eine Lockerung des Besuchsverbotes in Kraft tritt.

Patientinnen und Patienten dürfen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Krankenhausaufenthaltes insgesamt bis zu zwei Besuche von max. zwei Personen pro Besuch erhalten. Ab dem siebten Tag des Aufenthaltes dürfen täglich max. zwei Besucher empfangen werden, wobei die Besuchszeit von 45 Minuten nicht überschritten werden darf. Ein Besuch ist in der Zeit von 13 bis 19 Uhr möglich.

Dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden, insbesondere zur besuchten Person. Zudem ist das Tragen eines vom Krankenhaus gestellten oder akzeptierten Mund-Nasen-Schutzes zwingend erforderlich. Beim Betreten des Krankenhauses obliegt jedem Besucher die Verpflichtung, seinen Namen, Anschrift, Telefonnummer und Besuchszeit zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen in einem Formular zur Erfassung der Besucherdaten zu hinterlassen.

Um die Wartezeiten beim Betreten des Hauses zu reduzieren, hat das Hospital die Möglichkeit geschaffen, das Formular hier zu downloaden. Natürlich können die Besucher das Formular auch vor Ort ausfüllen.

Für Patientenbesuche auf der Intensivstation besteht eine besondere Regelung. Patienten, die auf der Intensivstation liegen, können nur mit Voranmeldung und nach Absprache mit dem zuständigen Arzt und Pflegepersonal Besuch empfangen.

Das Hospital trifft weiterhin umfangreiche Vorkehrungen, damit Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden. Es wird darauf geachtet, dass die Gefahr einer Infektion für alle Beteiligten minimiert wird.

Wir sollten alle in unserem eigenen Interesse mithelfen, durch die Einhaltung der genannten Regelungen die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten.