Meldung

Absolutes Besuchsverbot mit Ausnahmen ab dem 19. Oktober 2020

Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Infektionen mit COVID-19 sehen wir uns leider gezwungen, ein absolutes Besuchsverbot mit Ausnahmen auszusprechen.

Ab Montag, den 19. Oktober 2020 dürfen Angehörige und Besucher unsere Patienten aus Gründen des Infektionsschutzes zunächst nicht mehr besuchen.

Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten u. a. für Besuche von Palliativpatienten, bei Begleitpersonen von Minderjährigen sowie werdenden Vätern oder Begleitpersonen von werdenden Müttern. Diese dürfen bei der Entbindung dabei sein und die Mutter und das Neugeborene im Anschluss während ihres Aufenthaltes auf der Wochenbettstation auch besuchen.

Bei ambulanten Terminen bitten Sie, Ihren ambulanten Termin ohne eine weitere Begleitperson wahrzunehmen. Minderjährige, Patient*innen, die betreut werden müssen oder bei denen eine Übersetzung notwendig ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Natürlich gelten auch hier die Hygienemaßnahmen: Maske, Händehygiene, Abstand. Bitte haben Sie Verständnis, dass beim Vorliegen coronatypischer Krankheitssymptome der Zutritt untersagt wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Hospital zum Heiligen Geist