Meldung

Erfassung von Besuchern jetzt auch mit der Luca-App möglich

Zur Erleichterung der Erfassung von Besuchern führen wir ab dem 2. August 2021 das Einchecken über die Luca-App ein. Somit entfällt zukünftig die bisherige telefonische Terminvergabe!

Besuche sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich:

  • In den ersten sechs Tagen darf jede*r Patient*in 2 Besucher für max. je 1 Stunde an maximal zwei Tagen empfangen.
  • Ab dem 7. Tag ist täglich Besuch bis zur 1 Stunde mit max. 2 Besuchern pro Besuch möglich.
  • Besucher müssen genesen, vollständig geimpft (+14 Tage) oder getestet sein. Ein tagesaktueller Antigentest aus dem Testzentrum oder Apotheke (kein Selbsttest) ist vorzuweisen.

Die Besuchszeit ist von Montag bis Sonntag von15 bis 18 Uhr. Zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen, muss jeder Besucher laut gesetzlicher Vorgabe seine Kontaktdaten und die Besuchszeit hinterlassen.

Nun können Besucher*innen auch in der Luca-App einchecken. Wenn Sie die Luca-App nicht haben oder kein Smartphone besitzen, können Sie weiterhin unser Formular zur Besuchererfassung nutzen: zum Formular(verlinkt auf der Homepage). Selbstverständlich kann das Formular auch vor Ort ausgefüllt werden.

 

Besuchsregelung für die Geburtsstation und im Kreißsaal:

Auf der Wochenstation beträgt die maximale Besuchszeit für Besucher maximal 1 Stunde. Für Väter/Begleitperson bis 5 Stunden. Die Partner der Gebärenden dürfen unter der Geburt immer dabei sein und die Gebärende unterstützen. Partner/Begleitpersonen können die Schwangere vor und zur Geburt in den Kreißsaal begleiten und ggf. bei einer Kaiserschnittgeburt im OP anwesend sein. Muss die Patientin intensivmedizinisch überwacht werden, gilt die Regelung wie für alle Patienten der Intensivstation. Bei einem schwangerschaftsbedingten Klinikaufenthalt – außerhalb der Geburt – gilt die allgemeine Besuchsregelung. Bei der Nutzung eines Familienzimmers gilt der anwesende Partner/Begleitperson nicht als Besucher.

Besuchsregelung für die Intensivstation:

Für Patienten auf der Intensivstation besteht weiterhin eine besondere Regelung. Sie dürfen nur mit Voranmeldung und nach Absprache mit dem zuständigen Arzt und Pflegepersonal der Intensivstation Besuch empfangen.

Regelung für Ambulante Termine

Sollten Sie einen ambulanten Termin in unserem Hause wahrnehmen wollen, bitten wir Sie, diesen allein anzutreten. Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Patienten, die betreut werden müssen oder wenn eine Übersetzung notwendig ist, dürfen von einer Begleitperson mit bescheinigtem Test, Impf- oder Genesungsnachweis begleitet werden.

Es gelten natürlich weiterhin die Hygienevorschriften. Bitte tragen Sie während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske), halten Sie sich nach Möglichkeit an die Abstandsregeln und achten auf regelmäßige Händehygiene.

Bei Covid-Symptomen oder Covid-Kontakt/Quarantäne in den letzten 14 Tagen ist kein Besuch möglich.

Patienten*innen, die mit COVID-19 infiziert sind, können keinen Besuch empfangen.