Pressemitteilung

Absolutes Besuchsverbot mit Ausnahmen

** Aktualisiert am 17.12.2021 **

Ab sofort gilt im Fritzlar Hospital zum Heiligen Geist ein absolutes Besuchsverbot mit Ausnahmen.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen, haben Besucher des Hospitals zum Heiligen Geist in Fritzlar ab Freitag, den 3. Dezember 2021 keinen Zutritt mehr.

Ausnahmen gelten im Hospital zum Heiligen Geist sowie im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) für negativ getestete Begleitpersonen von erkrankten Minderjährigen, Patienten die als betreuungspflichtig gelten und Personen, die Palliativpatienten besuchen (ausgenommen COVID-Erkrankte).

Auf unserer geburtshilflichen Station dürfen werdende Väter nur Besuche abstatten und bei der Geburt ihres Kindes im Kreißsaal anwesend sein, wenn:

- Sie einen Testnachweis vorweisen können und mindestens einmal geimpft (plus 14 Tage) oder genesen sind (weniger als 6 Monate mit Nachweis). Ist der Test vorher nicht durchzuführen, testen wir Sie vor Ort. .
- Sie zum Besuch einen negativen Testnachweis, sowie Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können.
- Sie in einem Familienzimmer untergebracht werden und einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Zutritt ist im gesamten Haus sowie im Kreißsaal und auf der Geburtsstation nur erlaubt, wenn sie durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Ungeimpfte Väter haben keinen Zutritt.

Sollten Sie in einem unserer Familienzimmer aufgenommen werden, muss bei der Aufnahme ein PCR-Test auf eigene Kosten erfolgen. Für die werdende Mutter wird der PCR-Test weiterhin von den Krankenkassen übernommen. Das tragen einer FFP2-Maske ist während des Aufenthalts im gesamten Haus Pflicht.