Ärztliche Leistungen

Nichtärztliche Leistungen

Chefarztleistungen

Die medizinische Behandlung erfolgt durch die Chefärzte bzw. deren Stellvertreter unseres Hauses persönlich.
 

Allgemeine Informationen

Die ärztlichen und nichtärztlichen Wahlleistungen werden zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen angeboten. Auch ohne den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung erhält jeder Patient die medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte Ärzte. Für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).