Das Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar setzt die RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge fort, auch wenn das bislang bezahlte Zusatzentgeld, unklar bleibt. Noch bis 31.03.26 und wieder ab 01.10.26 können Eltern ihr Baby während des Krankenhausaufenthalts im Hospi impfen lassen.
RSV ist der häufigste Grund für Krankenhausaufenthalte von Babys. Eine frühzeitige Impfprophylaxe gilt laut Fachärzten als besonders wirksam, um schwere Verläufe zu verhindern.
Ab dem 1. Januar gibt es nur noch ein unbewertetes Zusatzentgelt. Höhe und Erstattung dieses Entgelts sind derzeit unklar, und es laufen Verhandlungen zwischen den Beteiligten.
Das Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar übernimmt weiterhin die Kosten, denn die Studienlage ist eindeutig: Eine frühe Prophylaxe in der Geburtsklinik ist wirksamer als eine spätere Gabe in der kinderärztlichen Praxis. So entscheiden sich etwa 98 % der Eltern im Hospi für die RSV-Prophylaxe.
Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung von Infektionen in der frühen Lebensphase. Im Hospi wird Frühschutz als nachhaltige Investition in die Gesundheit der Babys betrachtet, was Fachgesellschaften, Kinderärzte vor Ort und nicht zuletzt die Eltern sehr begrüßen.
Text: HNA-Artikel vom 29.01.2026 von Maya Yüce